🟥 Interessenbekundungsverfahren
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung – Fachbereich Stadtteilzentren -, fördert ab dem 1. Januar 2027
einen Träger für den Betrieb des Stadtteilzentrums Hellersdorf Süd im KOMPASS
- Haus im Stadtteil, Kummerower Ring 42, 12619 Berlin, aus Mitteln des Infrastruk-
turförderprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ).
Hierfür wird ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Das Stadtteilzentrum soll Angebote der gesamtstädtischen Stadtteilarbeit für den
Prognoseraum 20 – Hellersdorf (Schwerpunkt: Bezirksregion 06 – Hellersdorf Süd)
umsetzen.
Die Mobile Stadtteilarbeit ist nicht Bestandteil dieses Interessenbekundungsverfah-
rens. Für den Betrieb des Stadtteilzentrums stehen im Rahmen des Infrastrukturförderpro-
gramms Stadtteilzentren (IFP STZ) Mittel in Höhe von bis zu 180 000 Euro jährlich
zur Verfügung.
Bis zum 31. August 2026 können sich interessierte soziale Trägerper E-Mail unter:
stadtteilzentren@senasgiva.berlin.de telefonischen Beratungsbedarf anmelden und/
oder die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren abfordern.
Die Einreichungsfrist für die Interessenbekundungen endet am 15. September 2026, 15 Uhr (Ausschlussfrist).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrages handelt, die Teilnehmenden nicht an ihre Angebote gebunden
sind und kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht. Kosten werden nicht
erstattet.
Dienststelle:
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt
und Antidiskriminierung
Abteilung Soziales
Oranienstraße 106, 10969 Berlin
Telefon: 9028-2439
E-Mail: stadtteilzentren@senasgiva.berlin.de