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Planunterlagen für den vierspurigen Ausbau der Landsberger Allee Richtung Hönower werden öffentlich ausgelegt

🟥 Heute 1.3. startet die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für den „Vierstreifigen Ausbau der Landesstraße (L) 33 von Hönow (Land Brandenburg) bis Stendaler Straße (Land Berlin)“
Pressemeldung Land Brandenburg vom 12.02.2025

🟥 Auslegung der Planunterlagen
ab Montag 03. März 2025

Ab dem 03. März 2025 bis zum 02. April 2025 werden die umfassend geänderten Planunterlagen für das Bauvorhaben „vierstreifiger Ausbau der Landesstraße (L) 33 von Hönow – Stendaler Straße (Berlin) “ in den Gemeinden Hoppegarten, Ahrensfelde und im Amt Biesenthal-Barnim im Land Brandenburg und im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf im Land Berlin auslegt. Mit Beginn der Auslegung werden die digitalen Planunterlagen auch auf der Homepage des Landesamtes für Bauen und Verkehr veröffentlicht.

Die vom Vorhabenträger, dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, im Rahmen des Anhörungsverfahrens geänderten Planungen machen eine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich.

Die Landesstraße 33 ist Teil einer wichtigen Straßenverbindung zwischen dem östlichen Stadtbereich Berlins und der Anschlussstelle (AS) Berlin-Marzahn der Bundesautobahn (BAB) A 10 (Berliner Ring).

Der gegenwärtig zweispurige Straßenabschnitt vom Knotenpunkt Landsberger Chaussee/Stendaler Straße (Ortslage Eiche und Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin) bis zum Knotenpunkt Berliner Straße/Dorfstraße (Ortslage Hönow) soll auf einer Länge von 2,43 km vierspurig mit zwei durch Mittelstreifen getrennte Richtungsfahrbahnen ausgebaut werden. Der Straßenabschnitt erhält beidseitig Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, größtenteils als kombinierte Rad-/Gehwege. Im Bereich der Ortslage Hönow ist nunmehr auch eine Lärmschutzwand vorgesehen. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemeinde Hoppegarten, Ahrensfelde und im Amt Biesenthal-Barnim und im Land Berlin vorgesehen.

Bitte entnehmen Sie der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung bis wann und in welcher Form Einwendungen erhoben werden können.

🟥 https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_be/b8d75232-5edb-4539-91f2-3a7b3b8d6b07/abl_2025_Bekanntmachung%20L33_Berlin.pdf

Die L 33 ist Teil einer wichtigen Straßenverbindung zwischen dem östlichen Stadtbereich Berlins und der Anschlussstelle (AS) Berlin-Marzahn der Bundesautobahn (BAB) A 10 (Berliner Ring). Der gegenwärtig zweispurige Straßenabschnitt vom Knotenpunkt Landsberger Chaussee/Stendaler Straße (Ortslage Eiche und Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin) bis zum Knotenpunkt Berliner Straße/Dorfstraße (Ortslage Hönow) soll vierspurig mit zwei durch Mittelstreifen getrennte Richtungsfahrbahnen vom Abschnitt 425 von km 0+505 bis km 0+000 bis zum Abschnitt 420 von km 1+987 bis km 0+064 auf einer Länge von 2,430 km ausgebaut werden. Der Straßenabschnitt erhält beidseitig Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, größtenteils als kombinierte Rad-/Gehwege. Die Planänderung beinhaltet im Wesentlichen: a) Verschiebung der Fahrbahn der neuen L 33 zur Herstellung einer Lärmschutzwand in der Ortslage Hönow nach Süden und Bau einer Anwohnerstraße im Bereich von Bau-km 1+400 bis Bau-km 2+200; b) Verringerung der Maße der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege; c) Wegfall der Möglichkeit für Linksabbieger in die Straße „Am Luch“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; d) Aktualisierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes, der faunistischen Untersuchungen, des Artenschutzbeitrages, des Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie und Erstellung eines Berichtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung; e) Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung, der luftschadstofftechnischen Untersuchung, der wassertechnischen Berechnungen, der Entwässerungsanlagen und der Grunderwerbsunterlagen und f) Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung.

🟥 https://www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/planung/anhoerung-strassenbau/