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Analoger Start in den Bürgerämtern

🟧 Analoger Start in den Bürgerämtern

Zum Jahresbeginn gleich eine große Einschränkung: über die Weihnachtstage hatte das ITDZ technische Probleme beim Fachverfahren VOIS fest gestellt und am 26.12. 23 die BÜRGERÄMTER davon unterrichtet, dass das System heruntergefahren werden muss und neu gestartet.
Während der Woche zum Neujahr gab es deshalb bereits 3 Tage, an denen die Leistungen in allen Berliner Bürgerämtern eingeschränkt war.
Auch diese erste Januarwoche kann noch keine Entwarnung gegeben werden, auch wenn nach Aussage des Landes mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet wird. Die Bürgerinnen wurden und werden durch die Senatskanzlei auf dem Laufenden gehalten.

Ich habe mich natürlich gestern sofort auch bei unserem Bürgeramt in der Hellen Mitte erkundigt, wie die KollegInnen damit umgehen. Zur Nervenstärkung mit Kuchen, aber vor allem mit der Frage, wie jetzt die Angebote möglich sind. Ich habe ein positiv gestimmtes Team vorgefunden, das natürlich viele Dinge abarbeitet, aber auch die Anmeldungen analog aufnimmt. Mit Stift und Papier werden die Anträge aufgenommen, und müssen dann hoffentlich nächste Woche nachgearbeitet werden.
Statt Digitalisierung analoger Start – das hatten sich einige sicher anders vorgestellt. Wir halten jetzt mal die Daumen, dass es heute noch klappt und Montag wieder Normalbetrieb möglich sein wird !

In unseren drei Bürgeramtsstandorten können die Dienstleistungen daher nur eingeschränkt erbracht werden. Vereinbarte Termine zur An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes können wahrgenommen werden. Ebenso ist eine Beglaubigung von Kopien möglich. Wie gewohnt stehen auch die Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. Dokumente können abgeholt werden.

Termine, die die Beantragung eines Ausweisdokumentes betreffen, können bedauerlicherweise erst nach der Behebung des Problems wieder bearbeitet werden. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden von den Mitarbeitenden der Bürgerämter informiert und erhalten ein Angebot für einen Ersatztermin.

Die Abholung von bereits beantragten Dokumenten ist weiterhin wie vereinbart möglich