🟥 In Notfällen finden Bürger beim Sozialamt Unterstützung
Die alltägliche Not ist für viele bedrückend, manchmal kommt aber auch noch ein Schicksalsschlag hinzu, ein Elektrogerät versagt dann, wenn man es am nötigsten braucht, die eigenen Mittel reichen nicht aus, der Notfall bedroht die Existenz, weder Familie noch Freunde können unterstützen.
Für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger bieten das Sozialamt Marzahn-Hellersdorf und das Land Berlin mit Unterstützung der Klassenlotterie unterschiedliche Möglichkeiten, um Gelder für Härte- und Notfälle zu beantragen.
Der Bezirk und das Land verfügen über unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten, die den Bürgerinnen und Bürgern in so einem #härtefall offenstehen.
Über den Berliner #Härtefallfonds können berlinweit Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in Not geraten sind, Gelder beantragen.
Bürgerinnen und Bürgern in Marzahn-Hellersdorf können auch direkt über das Bezirksamt Hilfen für Grenz- und Härtefälle beantragen wie z. B. Hilfen bei Versagung einmaliger Leistungen, bei Krankheit und Behinderung, Brille, Zahnersatz, Entschuldungen, Tierarztkosten etc.
Ein formloser Antrag an das Amt für Soziales Marzahn-Hellersdorf, per E-Mail oder Brief,
reicht hier aus.
Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Berechtigung werden erst nach Antragseingang und Bearbeitung entsprechend abgefordert.
E-Mail: Soz-Rechtsstelle@ba-mh.berlin.de
Per Post:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Amt für Soziales Soz RS 2 Riesaer Straße 94
12627 Berlin

Die 1975 gegründete Stiftung DKLB verfolgt gemeinnützige Zwecke. Sie fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendför-
dernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen. Vor diesem Hintergrund erhalten alle Bezirke für die Ämter für Soziales jeweils eine Zuweisung von „Lotto- Mitteln“ in die Härtefonds. Die Höhe der Zuweisung pro Bezirk ist abhängig von den Aus- schüttungsbeträgen der Stiftung DKLB und bemisst sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl der Bezirke. Die Auszahlung der Zuwendung er- folgt in zwei Teilbeträgen. Die Verteilung der Mittel übernimmt der Bezirk Treptow- Köpenick. Sollten die zugewiesenen Beträge nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, über das Bezirksamt Treptow-Köpenick nachzufragen, ob ein Nachbarbezirk noch über nicht benötigte Mittel verfügt und ob diese dann übertragen werden können.