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Hund im Büro – geht natürlich

🐾Die BVV hatte angeregt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort, wo es räumlich und von den Arbeitsaufgaben her möglich ist, ihren Hund auch mit ins Büro bringen können. Mit Beschluss vom Dienstag ist das Bezirksamt dem Wunsch gefolgt auf meine Vorlage hin. Das heisst: #bürohund möglich!

Ein Hund im Büro wirkt sich aus arbeitspsychologischer Sicht positiv auf die Mitarbeiter/Innen aus. Ein „Bürohund“ kann die Gemeinschaft und auch das Arbeitsklima stärken bzw. verbessern.

Dem Ersuchen wird gefolgt. Das Bezirksamt schätzt es als außerordentlich positiv ein, wenn am Arbeitsplatz in den Räumen des Bezirksamtes, wo es möglich ist, das Haustier (Hund) mitgebracht wird. Aus arbeitspsychologischer Sicht ist dies für das Betriebsklima i.d.R. sehr förderlich. Auf das Mitbringen des eigenen Hundes besteht kein Rechtsanspruch, sondern muss jeweils auch mit den Arbeitsaufgaben abgestimmt sein, im Publikumsverkehr ist dies sicher nicht sofort uneingeschränkt denkbar.

🐾Es ist bereits gängige Praxis des Bezirksamtes zu gewährleisten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Hund mit ins Büro bringen können. Entscheidend ist, dass die jeweilige Führungskraft dem zustimmt und die Arbeitsverhältnisse und die Arbeitssituation mit weiteren Mitarbeitenden es erlauben und niemand belästigt wird bzw. Konflikte resultieren. Eine Zustimmung ergeht deshalb stets mit Widerrufsvorbehalt, da auch im Nachgang Bedingungen eintreten können, die das Mitbringen von Tieren nicht mehr zulassen.

🐾Aus dieser Verfahrensweise ergibt sich kein Anspruch der Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes, Tiere mit in die Bürodienstgebäude mitzubringen. Dies bleibt weiterhin untersagt.🐾

Bundesverband Bürohund e.V.
#Bürohund #hund #verwaltung