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Kommunale Flächen kommunal nutzen!

5 Punkte zur Kommunalen Flächenpolitik – Bodenpolitik IST Sozialpolitik !

Am letzten Montag war ich mit vielen Gästen mehr bei unseren Liegenschaftsverwaltern im Land, der BIM. Ich habe die mir persönlich wichtigen Punkte zur Liegenschaftspolitik nochmal dargelegt.
Vieles an der Flächensicherung ist noch nicht so umgesetzt worden, wie wir es uns als Linke, aber vor allem: als bezirkliche Kommunalpolitikerinnen wünschen.

In dieser Wahlperiode wurde viel gesichert, in unzähligen Sitzungen des Portfolioausschusses wurde um die besten Lösungen für ungenutzte Flächen gerungen mit den anderen Senatsverwaltungen – dafür herzlichen Dank ! Aber noch bedarf es weiterer Aktivitäten, um hier voran zu kommen, Erreichtes nicht zu gefährden.

Was wurde erreicht:
– Stop aller Verkäufe von Flächen und Überprüfung gleich 2017
– Verkauf kleiner Arrondierungsflächen, u.a. an die Genossenschaft BBU
– Orientierung zu 100 % an Erbpacht, damit Langfristsicherung für das Land
– Verständigung im Land zu den günstigen Erbpachtzinsen von 1,3 %, leider erst zum Frühjahr 2021
– im SIKO Sicherungskonzept für Infrastruktur werden nun durch den Einsatz von der Senatsverwaltung für Kultur erstmals auch Flächen für Kultur mit ausgewiesen


Was sind die mir wichtigen Punkte:

1. Alle kommunalen Flächen, die als Vorhalteflächen bereits gesichert sind, aber noch nicht geplant, müssen weiterhin geschützt sein vor privatem Ausverkauf.
Auch wenn das Land, der Bezirk einige Vorhaben nicht sofort und auch nicht zeitnah umsetzten kann, sind die Flächen der DASEINSVORSORGE zu sichern und keinem Markt oder gar Wohnungsmarkt frei zu geben.

2. Alle Flächen, die als Wohnungsbauflächen ausgewiesen sind, müssen planerisch auch abgeprüft werden auf einer Nutzungsmischung, so dass auch Kita, Schule, Kultur oder Begegnung möglich ist. Einzelne Unternehmen wir die degewo sind hier mit einem Beispiel in Marzahn voran gegangen, es muss die Regel sein, auch bei privaten Vorhaben.
Weitere Gebiete mit reinem Wohnen, in dem man die Erwartung trägt, der Rest des Stadtraums werde dies schon leisten, oder der Staat werde dann schon Schulplätze nachliefern, sind abzulehnen.

3. Neubau und Verdichtung haben sich nicht an dem Machbaren auszurichten, sondern wir müssen deutlich das kommunalpolitische Interesse und die Rahmenbedigungen am Standort einbringen.
Die Verdichtung der Großssiedlung hat Grenzen, sie sind durch den Bezirk deutlich zu kommunizieren, um die eigene Infrastruktur nicht zum Kollaps zu führen. Das Kompetenzzentrum Großsiedlungen in unserem Bezirk hat mit seinen Hinweisen auf der Basis von Untersuchungen nicht nur im Bezirk klar gestellt, wie wichtig eine gute Balance ist. Dies gilt in ästhetisch-baulicher Richtung – aber noch mehr mit dem Blick auf die soziale, familienpolitische Entwicklung.

4. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Frage der Mobilität, des ruhenden Verkehrs immer auch schon bei der Entscheidung nicht nur mitzudenken, sondern auch sicherzustellen. Berlin fordert keine Stellplätze, bietet damit aber auch keinen Rahmen, so dass die stärkste Bedrohung durch Neubauten für die Nachbarn auch durch den dann fehlenden Raum für das Fahrzeug entsteht. Hier werden leicht Ängste mobilisiert, die bei einer klaren Regelung gemindert werden können.

5. Wir erwarten von einer neuen Landesregierung,
dass sie die Hinweise aus den Bezirken aufnimmt,
dass sie die Erbpachtrahmenbedingungen nicht verschlechtert,
dass sie keinen Verkauf kommunaler Flächen forciert,
dass Genossenschaften als Gemeineigentum und Partner definiert werden.